Mit der neuen Studie des RWI ist “das immer wiederkehrende Thema der Wartezeiten auf ambulante Arzttermine”, so der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) in einer aktuellen Mitteilung, wieder ins Rampenlicht getreten. Der SpiFa hält mit einer OECD-Studie dagegen.
Die Fachärzte haben immer wieder bestritten, dass es überhaupt einen Unterschied in der Berücksichtigung von gesetzlich und privat versicherten Patienten gibt. Dies ist seit der RWI-Studie nur noch schwerlich möglich. Laut der Studie boten die Praxen den Privatversicherten mit einer statistisch signifikant höheren Wahrscheinlichkeit einen Termin an. Wenn ein Termin angeboten wurde, mussten gesetzlich Versicherte im Durchschnitt mehr als doppelt so lang darauf warten wie Privatpatienten (wir berichteten).
Allerdings steht Deutschland im Vergleich mit anderen Ländern offenbar noch gut da. Darauf weist der SpiFa in einer aktuellen Mitteilung hin, in der er eine Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) anführt. Die Erhebung mit dem Titel „Waiting Times for Health Services: Next in Line” ergab, dass in Deutschland 75 Prozent der Befragten innerhalb eines Monats einen Termin beim Facharzt erhielten, nur drei Prozent mussten mehr als zwei Monate warten. Deutschland weise damit zusammen mit der Schweiz und den Niederlanden die kürzesten Wartezeiten auf, betont der SpiFa. In Schweden, Norwegen und Kanada gaben laut der OECD-Studie mehr als 50 Prozent der Befragten an, einen Monat oder länger auf einen Termin zu warten. Neuseeland liegt mit 48 Prozent knapp darunter.
„Damit wird klar, dass in Deutschland ein zeitgerechter Zugang zu notwendiger Versorgung für jeden Patienten nicht nur gewährleistet ist, sondern schneller möglich ist als in den allermeisten Systemen im OECD-Raum”, kommentiert Lars F. Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa in Berlin. “Fortgesetzte Forderungen an die Ärzteschaft in Deutschland nach noch schnelleren Terminen, zudem beim Wunscharzt, sollten damit auch als das erkennbar sein, was sie sind, reine Luxusdebatten“, ergänzt er.
Mit Inkrafttreten des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) seien zudem Lösungsansätze zur weiteren Verkürzung der Wartezeiten gefunden worden. Lindemann nennt “zum Beispiel die Verpflichtung der grundversorgenden Fachärzte zu mindestens fünf offenen Sprechstunden in der Woche“ – eine Regelung, welche die Fachärzte ursprünglich vehement bekämpft hatten.
Quelle: Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa), RWI