Die Barmer GEK und die pronova BKK Krankenversicherungen haben einen Vertrag für die bessere Versorgung von nierenkranken Patienten mit den betreuenden Ärzten abgeschlossen und informieren die Patienten:
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
bei Ihnen wurde eine Erkrankung der Nieren festgestellt. Ihr Hausarzt und Ihr Nephrologe haben sich zugunsten der Versorgung nierenkranker Patienten in einem Netzwerk zusammen geschlossen, dass sich zum Ziel gesetzt hat, die Versorgung dieser besonderen Patientengruppe optimal auszugestalten. So ist es allgemein anerkannt, dass Nierenerkrankungen dann am effektivsten behandelt werden können, wenn sie früh entdeckt und bereits in ihrem Anfangsstadium fachgerecht behandelt werden. Beispielsweise die optimale Einstellung Ihres Blutdrucks und sonstiger Risikofaktoren haben erheblichen Einfluss auf das Geschehen in Ihren Nieren und können langfristige Schädigungen der Nieren verhindern.
Darüber hinaus ist die engmaschige Kontrolle und Begleitung von Patienten mit fortgeschrittener renaler Erkrankung sehr wichtig, um Folgekomplikationen vorzubeugen. Das betrifft auch die passende Auswahl der richtigen Medikamente in der richtigen Dosierung. Der Gesetzgeber räumt den gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit ein, zur Verbesserung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung unter anderem mit den niedergelassenen Vertragsärzten entsprechende Verträge zu vereinbaren. Diese Verträge stehen in Ergänzung zu der regulären vertragsärztlichen Versorgung und berühren Ihre sonstige vertragsärztliche Versorgung in keiner Weise. Die BARMER GEK und die pronova BKK haben sich entschieden, einen solchen Vertrag mit den Hausärzten und Nephrologen vor Ort abzuschließen. Auf der Basis dieses Vertrages wird Ihrem Nierenleiden besondere Beachtung geschenkt und die Sie behandelnden Ärzte werden in besonderer Weise dafür Sorge tragen, dass Sie regelmäßig und wie es Ihr Krankheitsbild erfordert nephrologisch betreut werden. Ihre Teilnahme an diesem Vertrag ist freiwillig. Der Datenschutz in diesem Vertrag ist gewährleistet. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Sofern Sie weitere Fragen zu diesem Vertrag haben, sprechen Sie Ihren Hausarzt oder Nephrologen jederzeit gerne an.